Aufgrund meiner besonderen nachgewiesenen fachlichen Kompetenz wurde mir im Jahr 1998 durch die Rechtsanwaltskammer Sachsen der Titel „Fachanwältin für Familienrecht“ verliehen.
Sie als Ratsuchende können davon profitieren.
Ich berate Sie umfassend und übernehme Ihre Vertretung außergerichtlich oder im gerichtlichen Verfahren zu folgenden Rechtsgebieten:
Familienrecht
– Ehescheidung
– Vermögensauseinandersetzungen
Erbrecht
– Beratung und Ausarbeitung zu letztwilligen Verfügungen
– Erbscheinsverfahren
– Erb- / Pflichtteils- / Pflichtteilsergänzungsansprüche
– Vermächtnisse u.a.a
Zivilrecht
– Aufhebung der Miteigentumsgemeinschaft an Grundstücken durch Vertrag oder gerichtliche Teilungsversteigerung
Mediation
Als ausgebildeter Mediator (TÜV-Akademie) biete ich neben meiner Tätigkeit als Rechtsanwältin die Vermittlung und Hilfeleistung zur außergerichtlichen eigenverantwortlichen Streitbeilegung an.
Mediation ist ein erprobtes Erfolgsrezept.
Die Mediation ist aktive Gesprächsarbeit die dazu dient, nach Lösungen zu suchen, die für alle Beteiligten fair und akzeptabel sind.